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  • Bettina

Studieren & Reisen: Wie du trotzdem eine Steuererstattung bekommen kannst.


Ich habe Post vom Finanzamt. Drin ist eine schöne Steuererstattung für das Jahr 2018 und das, obwohl ich in diesem Jahr nicht einen Cent Einkommen hatte. Auch Einkommenssteuer musste ich somit natürlich nicht zahlen.

Trotzdem bekomme ich nun Geld zurück, denn meine Kosten für das Fernstudium sind auch während meiner Weltreise geblieben.

>> Eine Steuererklärung kann sich auch

während einer Weltreise lohnen! <<

In meinem Fall ist das Studium keine Erstausbildung. Die Studiengebühren und alle sonstigen Ausgaben, die mit dem Studium verbunden sind, wie der Prüfungsversand nach Deutschland oder das Drucken von Skripten, zählen als Werbungskosten.

Da die Werbungskosten im laufenden Jahr kein Einkommen mindern können, werden sie als Verlust auf das erste Jahr mit Einkommen vorgetragen (man hat eine Art "Guthaben") oder zurückgetragen auf das letzte Jahr, in dem man Geld verdient hat.

Das Finanzamt hat meine Steuererklärung somit auf das Jahr 2017 zurückgerechnet und ich habe, obwohl ich auch für 2017 schon eine Erstattung erhalten hatte, nochmals eine Rückzahlung bekommen.

Das kannst du schon zu Hause vorbereiten:

Über das "Online-Finanzamt" Elster.de bist du auch während deiner Reise in der Lage, eine Steuererklärung auf elektronischem Wege zu erfassen und einzureichen.

Du kannst dich hierfür online registrieren und erhältst daraufhin deine Zugungsdaten per Mail und per Post (rechne also am besten noch eine Woche Puffer vor deiner Abreise ein). Ich hatte mir alle erforderlichen Dokumente und Belege eingescannt und in meine Dropbox gespeichert. So war alles dabei.

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